Allgemeine Lieferbedingungen

1. Angebot und Vereinbarung

Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen, bei denen EasyVoice Telecom Waren und/oder Dienstleistungen jeglicher Art an den Vertragspartner anbietet oder liefert, auch wenn diese Waren oder Dienstleistungen in diesen Bedingungen nicht (weiter) beschrieben sind. Abweichungen von diesen allgemeinen Lieferbedingungen sind nur möglich, wenn ausdrücklich in einem von beiden Parteien unterzeichneten Dokument vereinbart.

Alle Angebote von EasyVoice Telecom sind unverbindlich, auch wenn in dem Angebot eine Gültigkeitsdauer angegeben ist, es sei denn, im Angebot ist ausdrücklich etwas anderes angegeben. EasyVoice Telecom behält sich das Recht vor, den Abschluss einer Vereinbarung von der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners abhängig zu machen. Eine Vereinbarung kommt durch die Unterschrift des Vertragspartners und EasyVoice Telecom oder durch die schriftliche Annahme durch EasyVoice Telecom einer schriftlichen Bestellung des Vertragspartners zustande. Jede Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer Vereinbarung muss schriftlich in einem rechtsgültig unterzeichneten Dokument vereinbart werden.

Die Anwendbarkeit von Einkaufs- oder anderen Bedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich abgelehnt.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Lieferbedingungen unwirksam sein oder für unwirksam erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferbedingungen in vollem Umfang wirksam, und EasyVoice Telecom und der Vertragspartner werden sich beraten, um eine neue Bestimmung zur Ersetzung der unwirksamen oder für unwirksam erklärten Bestimmung zu vereinbaren, wobei das Ziel und der Umfang der unwirksamen oder für unwirksam erklärten Bestimmung nach Möglichkeit erhalten bleiben.

EasyVoice Telecom behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Lieferbedingungen zu ändern. EasyVoice Telecom wird den Vertragspartner über die beabsichtigte Änderung mindestens drei (3) Monate vor dem Inkrafttreten der Änderung informieren. Die geänderten Bedingungen gelten für alle Angebote von EasyVoice Telecom und Vereinbarungen zwischen EasyVoice Telecom und dem Vertragspartner ab dem Inkrafttreten der Änderung.

2 Vergütung

Der Vertragspartner schuldet EasyVoice Telecom Gebühren für die Erbringung von Dienstleistungen zu den von EasyVoice Telecom angegebenen Sätzen.

Die in Artikel 2.1 genannten Gebühren werden für jede der Dienstleistungen getrennt festgelegt und können Folgendes umfassen:

eine einmalige Gebühr für die Einrichtung des Dienstes und gegebenenfalls für die erforderlichen Einrichtungen;

eine einmalige Gebühr für die Verlegung, Änderung oder Übertragung des Dienstes;

eine monatliche Gebühr und/oder monatliche Gebühren für die Wartung und Bereitstellung des Dienstes und die Bereitstellung von einem oder mehreren Diensten;

Kosten für Verbindungen, die unter Verwendung des Dienstes hergestellt werden, einschließlich mit anderen Netzwerken und für Verbindungen, die vom Vertragspartner akzeptiert werden;

Die monatlich vom Vertragspartner geschuldete Gebühr wird in einer von EasyVoice Telecom erstellten Abrechnung angegeben. Die Gebühr wird um die geltenden gesetzlichen Steuern und eventuelle andere von staatlicher Seite auferlegte Abgaben erhöht.

EasyVoice Telecom ist berechtigt, die für die Dienstleistungen geltenden Sätze jährlich auf der Grundlage des Preisindexes für den Verbrauch in Haushalten, veröffentlicht vom Zentralen Statistikbüro (1997 = 100), anzupassen. Die Sätze und ihre jährlichen Erhöhungen können auch von EasyVoice Telecom gemäß zukünftigen Gesetzen und Vorschriften im Zusammenhang mit der Europäischen Währungsunion angepasst werden.

Statistik (1997 = 100). Die Tarife und ihre jährliche Erhöhung können von EasyVoice Telecom auch gemäß zukünftigen Gesetzen und Vorschriften im Zusammenhang mit der Europäischen Währungsunion angepasst werden.

Ungeachtet dessen, was in Artikel 2.4 festgelegt ist, kann EasyVoice Telecom die für die Dienste geltenden Tarife erhöhen. Wenn EasyVoice Telecom die Tarife innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Vertrags erhöht, außer auf der Grundlage des in Artikel 2.4 genannten Index, hat der Vertragspartner das Recht, den Vertrag zum Wirksamkeitsdatum der Änderung zu kündigen.

Die von EasyVoice Telecom registrierten Daten in Bezug auf (fällige) Gebühren, Verwaltung, Bereitstellung des Dienstes, hergestellte Verbindungen und Lieferung von Diensten sind maßgeblich, es sei denn, es wird etwas anderes nachgewiesen.

3 Zahlung

Die Vertragspartei ist für die Gebühr gemäß Artikel 2 haftbar, ab dem Zeitpunkt, an dem der Dienst zur Nutzung bereitgestellt wird, oder ab dem Zeitpunkt, an dem die Vertragspartei den Dienst tatsächlich nutzt, wie pro Dienst festgelegt. Wenn die Aktivierung des Dienstes durch einen der Vertragspartei zurechenbaren Umstand behindert wird, ist die Vertragspartei ab dem Tag, an dem der Dienst zur Nutzung bereitgestellt worden wäre, haftbar, wenn der der Vertragspartei zurechenbare Umstand nicht eingetreten wäre, vorausgesetzt, dass EasyVoice Telecom die Vertragspartei schriftlich innerhalb eines Monats nach Bereitstellung des Dienstes hinsichtlich dieser Gebühr benachrichtigt.


EasyVoice Telecom wird dem Vertragspartner die unter Artikel 2 fälligen Gebühren in Form einer Abrechnung in Rechnung stellen. Die Zahlungsmethode der Gebühr und die Frist für die Zahlung werden in der jeweiligen Abrechnung angegeben und sind pro Dienst festgelegt. Wenn auf der Abrechnung keine Frist angegeben ist, gilt eine Zahlungsfrist von 7 Tagen. Wenn der von EasyVoice Telecom festgelegte maximale Betrag, für den der Vertragspartner in einem bestimmten Zeitraum Dienste in Anspruch nehmen kann, erreicht wurde, ist EasyVoice Telecom berechtigt, dem Vertragspartner vor Ablauf der üblichen Frist für den Versand einer Abrechnung eine Zwischenabrechnung zuzusenden, damit die Zahlung beschleunigt wird.

Soweit Gebühren gemäß Artikel 2.2.3 für einen vollen Kalendermonat fällig sind, wird für jeden Tag, an dem die Vertragspartei die betreffenden Dienste nutzt, 1/30 des monatlichen Betrags in Rechnung gestellt.


Wenn die Vertragspartei die Gebühr nicht innerhalb der in Artikel 3.2 festgelegten Frist zahlt, wird EasyVoice Telecom der Vertragspartei schriftlich mitteilen, dass die Zahlung nicht eingegangen ist, und der Vertragspartei eine Frist von 7 Tagen einräumen, innerhalb der die Zahlung erfolgen muss. Falls die Vertragspartei die Zahlung nicht innerhalb dieser 7 Tage leistet, gerät die Vertragspartei ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab dem Datum des Verzugs kann EasyVoice Telecom der Vertragspartei eine zusätzliche Gebühr in Höhe der gesetzlichen Zinsen für die fälligen Beträge und der Kosten, die EasyVoice Telecom für die Einziehung dieser Beträge entstehen, in Rechnung stellen. EasyVoice Telecom ist berechtigt, die Erbringung von Diensten bei Verzug unverzüglich einzustellen.


4 Haftung von EasyVoice Telecom, Freistellung

EasyVoice Telecom akzeptiert rechtliche Verpflichtungen zur Schadensersatzleistung, soweit dies aus diesem Artikel 4 ersichtlich ist.

Unbeschadet von Artikel 4.3 ist die Gesamthaftung von EasyVoice Telecom wegen zurechenbarer Verletzung der Vertragserfüllung und infolge der Vertragsbeendigung auf die Entschädigung für direkte Schäden bis zur Netto-Rechnungssumme der erbrachten Dienstleistungen oder Ausrüstungen begrenzt oder in direktem Zusammenhang mit dem Anspruch stehen. Wenn es sich bei der Vereinbarung hauptsächlich um einen Dauervertrag mit einer Laufzeit von 1 Jahr oder länger und periodischen Gebühren handelt, wird die Verpflichtung zur Schadensersatzbegrenzung auf die Gesamtsumme der für das Jahr vereinbarten Netto-Gebühren begrenzt, in dem der Schaden entstanden ist. In keinem Fall darf die Gesamtentschädigung für direkte Schäden jedoch 10.000 € (zehntausend Euro) überschreiten. Direkter Schaden ist ausschließlich als solcher zu verstehen:

Angemessene Kosten, die zur Feststellung der Ursache und des Ausmaßes des Schadens entstehen, soweit die Feststellung sich auf direkte Schäden im Sinne dieser Bedingungen bezieht.

Angemessene Kosten, die zur Verhinderung oder Begrenzung von Schäden entstanden sind, soweit der Auftragnehmer nachweisen kann, dass diese Kosten zu einer Begrenzung der direkten Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.

Die Gesamthaftung von EasyVoice Telecom für Schäden aufgrund von Todesfällen oder Körperverletzungen oder für Sachschäden darf in keinem Fall 100.000 € (einhunderttausend Euro) pro Ereignis überschreiten, wobei eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen als ein Ereignis betrachtet wird.

Haftung von EasyVoice Telecom für mittelbare Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangener Gewinn, verpasster Ersparnisse, Verlust von Geld oder Wertpapieren aufgrund der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung durch den Auftragnehmer oder Dritte der Dienstleistungen, Ausrüstung, Software oder Materialien sowie die Haftung von EasyVoice Telecom für andere direkte

Schäden gemäß Artikel 4.2 aufgeführt (wie Daten- oder Dateiverlust) sind ausgeschlossen.

Außerhalb der in den Abschnitten 4.2 und 4.3 genannten Fälle haftet EasyVoice Telecom nicht für Schadensersatz, unabhängig von der Grundlage, auf der eine Klage auf Schadensersatz beruhen würde.

Die Haftung von EasyVoice Telecom für Schäden, die dem Vertragspartner aufgrund eines ihr zurechenbaren Verstoßes gegen die Vertragserfüllung entstehen, tritt nur ein, wenn der Vertragspartner EasyVoice Telecom unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich in Verzug setzt und dabei eine angemessene Frist zur Behebung des Verstoßes angibt, und EasyVoice Telecom auch nach Ablauf dieser Frist schuldhaft in der Erfüllung ihrer Verpflichtungen versäumt. Die Mahnung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Verstoßes enthalten, damit EasyVoice Telecom angemessen reagieren kann.

Eine Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruchs auf Entschädigung ist stets, dass der Vertragspartner den Schaden EasyVoice Telecom schriftlich so bald wie möglich nach dem Zeitpunkt meldet, zu dem der Schaden entdeckt wurde oder vernünftigerweise hätte entdeckt werden können, spätestens jedoch innerhalb von 4 Wochen.

Der Vertragspartner stellt EasyVoice Telecom von allen Ansprüchen Dritter aufgrund der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Dienstleistungen, Ausrüstung, Software oder Materialien oder aufgrund

Produkthaftung aufgrund eines Mangels an einer Dienstleistung, einem Produkt oder einem System, die vom Auftragnehmer an Dritte geliefert wurden und auch Dienstleistungen, Ausrüstung, Software oder andere Materialien von EasyVoice Telecom umfassten, es sei denn und soweit der Auftragnehmer nachweist, dass der Schaden durch diese Dienstleistungen, Ausrüstung, Software oder andere Materialien verursacht wurde und auch eingetreten wäre, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistungen, Ausrüstung, Software oder andere Materialien ohne jede Hinzufügung, Änderung oder Bearbeitung an diese Dritten geliefert hätte.

Die Ausschlüsse und Haftungsbeschränkungen, wie sie in diesem Artikel 4 festgelegt sind, gelten ebenfalls für und im Auftrag der Untergebenen von EasyVoice Telecom und für jeden anderen, den sie im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen einsetzt, sowie für und im Auftrag derjenigen, von denen EasyVoice Telecom gelieferte Waren und/oder Komponenten bezieht.

5 Höhere Gewalt

Keine der Parteien ist verpflichtet, irgendwelche Verpflichtungen zu erfüllen, wenn sie aufgrund höherer Gewalt daran gehindert sind. Höhere Gewalt umfasst auch ein nicht zurechenbares Versagen der Lieferanten von EasyVoice Telecom. Wenn die Situation der höheren Gewalt länger als 90 (neunzig) Tage andauert, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen.

Wenn der Vertragspartner zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung gemäß 5.1 bereits Leistungen im Rahmen der Vereinbarung erhalten hat, unterliegen diese Leistungen und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen keiner Rückgängigmachung, es sei denn, EasyVoice Telecom befindet sich im Verzug in Bezug auf diese Leistungen. Beträge, die EasyVoice Telecom vor der Beendigung in Rechnung gestellt hat für das, was bereits in der Durchführung der Vereinbarung erbracht oder geliefert wurde, bleiben unbeschadet des vorherigen Satzes fällig und werden unverzüglich bei Beendigung fällig.

6 Software

Die Installation von (neuer) Software kann die Service-Level-Garantien des Kunden möglicherweise beeinflussen. Um solche Probleme zu vermeiden, informiert der KUNDE / Endbenutzer EasyVoice Telecom im Voraus über Installationen von neuer Software. Falls eine solche Benachrichtigung nicht erfolgt ist und EasyVoice Telecom Software entdeckt, die den Betrieb des Netzwerks oder der Dienste von EasyVoice Telecom tatsächlich und nachweislich gefährdet, kann EasyVoice Telecom in gegenseitiger Absprache mit dem Kunden / Endbenutzer die Software entfernen.


Webanwendungen sind standardmäßig die Verantwortung des Endbenutzers. Bei Bedarf kann EasyVoice Telecom die Verantwortung für die Webanwendungen übernehmen, vorausgesetzt, der Lieferant der Webanwendung(en) und die Endbenutzer stimmen zu, Vereinbarungen zu treffen und Verfahren zwischen dem Lieferanten der Webanwendung(en) und EasyVoice Telecom festzulegen.

7 Nutzung des Dienstes (der Dienste)

Die technischen Spezifikationen der dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Dienste sind in Anhang 1 dieser Vereinbarung beschrieben. EasyVoice Telecom garantiert nicht, dass der betreffende Dienst nach Abschluss des Vertrags geeignet ist, die Dienstleistung an den Endbenutzer zu erbringen.

Der Auftragnehmer wird sich nach besten Kräften bemühen sicherzustellen, dass seine Endbenutzer die Dienste nicht missbräuchlich verwenden. Missbräuchliche Verwendung umfasst unter anderem das Verletzen und/oder Ändern der Dienste, was die Dienste oder andere von EasyVoice Telecom bereitgestellte Dienste stören oder behindern könnte.

Der Auftragnehmer wird in seinen Vereinbarungen zur Erbringung des Dienstes für Endbenutzer aufnehmen, dass Endbenutzer den Dienst nicht in unzulässiger Weise nutzen dürfen, wie in Artikel 6.2 definiert, und die Einhaltung der jeweiligen Bestimmung durch den Endbenutzer sicherstellen.

Der Auftragnehmer wird die ihm zur Verfügung gestellten Dienste ausschließlich für das Angebot von Internet-, Intranet-, Konnektivitäts- und Kommunikationslösungen verwenden, bei denen der Dienst nur gemäß der Dienstbeschreibung funktionieren kann, wenn das genannte Peripheriegerät verwendet wird.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass:

Wenn die dem Vertragspartner bereitgestellten Dienste und/oder Geräte nicht vollständig oder teilweise verändert werden. Wenn Änderungen an den dem Vertragspartner bereitgestellten Diensten und/oder Geräten ohne die Zustimmung von EasyVoice Telecom vorgenommen werden, verfallen alle Ansprüche auf Garantie und/oder Service.

Es werden keine Arbeiten von, im Auftrag oder mit dem Wissen des Auftragnehmers an den ihm zur Verfügung gestellten Diensten und/oder Geräten durchgeführt.

Der dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Dienst kann auch für andere Dienstleistungen für denselben Endbenutzer verwendet werden. Auf Anfrage muss der Auftragnehmer zusammenarbeiten, um Endbenutzern die Nutzung anderer Dienste über denselben Dienst zu ermöglichen, soweit dies vernünftigerweise möglich ist.

8 Einstellung des Dienstes (der Dienste)

Indien, als Folge der Nutzung der Dienstleistung(en) durch den Vertragspartner, Störungen im Festnetz von EasyVoice Telecom auftreten, ist der Vertragspartner verpflichtet, seine Nutzung der Dienstleistung innerhalb von 2 Stunden nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung durch EasyVoice Telecom in Übereinstimmung mit den Anweisungen zu bringen, die in der Benachrichtigung von EasyVoice Telecom bereitgestellt wurden. Wenn dies nach Ansicht von EasyVoice Telecom notwendig ist, kann EasyVoice Telecom bei Bedarf den Dienst unverzüglich (vorübergehend) ganz oder teilweise außer Betrieb nehmen.

Unbeschadet des Rechts zur Aussetzung gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist EasyVoice Telecom berechtigt, die dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Dienste teilweise oder vollständig außer Betrieb zu setzen und die Erbringung des Dienstes auszusetzen, wenn der Vertragspartner wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, einschließlich Vorschriften zum autorisierten Gebrauch und Zahlungsverpflichtungen, auch nach schriftlicher Benachrichtigung mit einer in diesem Vertrag festgelegten Frist oder maximal 30 Tagen nicht erfüllt. Bei äußerst dringenden Umständen, die eine sofortige Aussetzung erfordern, ist keine vorherige schriftliche Benachrichtigung erforderlich.

Die in Absatz 1 genannte Befugnis darf nur ausgeübt werden, wenn die Schwere des Verstoßes die Aussetzung rechtfertigt und alle Interessen beider Parteien berücksichtigt werden.

The contractor shall, during the suspension period as referred to in Article 6.2, remain obliged to pay all amounts due on their part.

Die Aussetzung gemäß Absatz 1 wird sofort beendet, sobald der Vertragspartner seine Verpflichtungen erfüllt.

9 Dauer und Beendigung des Vertrags

Diese Vereinbarung tritt ab dem Datum der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit, mit einer Mindestdauer von zwei Jahren, mit Ausnahme von Aussetzungen und monatlich kündbaren Abonnements.

EasyVoice Telecom kann die Vereinbarung mit dem Vertragspartner schriftlich nach Ablauf der Mindestdauer mit einer Kündigungsfrist von 1 Kalendermonat kündigen. EasyVoice Telecom wird eine solche Kündigung schriftlich und mit validen Gründen durchführen.

Jede der Parteien hat das Recht, zusätzlich zum allgemeinen Recht, die Vereinbarung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn:

- Die Gegenpartei eine Zahlungsaufschub beantragt hat oder dieser gewährt wurde;

- Die Gegenpartei für bankrott erklärt wurde oder ein Insolvenzantrag gestellt wurde.

10 Dauer und Beendigung der Nutzung eines individuellen Dienstes

Individuelle Dienste werden auf unbestimmte Zeit zur Verfügung gestellt, mit einer Mindestdauer von zwei Jahren ab dem Datum der Verfügbarkeit.

Die Kündigung durch den Auftragnehmer des Vertrags in Bezug auf einen individuellen Dienst kann nach Ablauf der Mindestdauer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat erfolgen.

Vereinbarungen bezüglich des Rechts zur Nutzung individueller Dienste, die zum Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrags in Kraft sind und deren Mindestdauer noch nicht abgelaufen ist, enden automatisch ohne Kündigung durch Ablauf der Mindestdauer. Die Bestimmungen dieses Vertrags bleiben für diese Vereinbarungen in Kraft.

Vereinbarungen bezüglich des Rechts zur Nutzung individueller Dienste, die zum Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrags in Kraft sind und deren Mindestdauer abgelaufen ist, enden automatisch ohne die Notwendigkeit einer Kündigung.

Wenn ein Endbenutzer den Vertrag mit dem Auftragnehmer in Bezug auf einen vom Auftragnehmer bereitgestellten Dienst kündigt und einen Vertrag mit einem anderen Auftragnehmer von EasyVoice Telecom für denselben Dienst abschließen möchte, wird der AUFTRAGGEBER EasyVoice Telecom mindestens zwei Wochen vor Beendigung des Vertrags mit dem Endbenutzer unter Beachtung von Artikel 8.2 darüber informieren.

Wenn eine Änderung gemäß Artikel 2.5 von so erheblicher Art ist, dass sie objektiv eine Kündigung rechtfertigt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Nutzung des individuellen Dienstes während der Mindestdauer gemäß Artikel 8.1 über das Kontrollpanel zu kündigen. Die Nutzung des individuellen Dienstes endet nach Ablauf der Mindestdauer. Die geänderten Tarife gelten während der Mindestdauer nicht für die Nutzung dieses individuellen Dienstes. Der Auftragnehmer kann von diesem Recht Gebrauch machen, bis die geänderten Tarife in Kraft treten.

11 Authentifizierung

Um die (bestimmten) Dienste nutzen zu können, ist eine Authentifizierung erforderlich. Der Vertragspartner stellt diese Authentifizierung dem Endbenutzer durch einen individuellen Benutzernamen und ein individuelles Passwort zur Verfügung.

Der Vertragspartner ist für die Verwaltung des Benutzernamens und des Passworts verantwortlich. Wenn der Vertragspartner Kenntnis von einer (drohenden) Offenlegung eines Passworts an einen unbefugten Empfänger erlangt, ist der Vertragspartner verantwortlich für die Wiederherstellung des erforderlichen Sicherheitsniveaus sowie für alle Ansprüche und/oder Kosten, die aus dieser Offenlegung entstehen können. Der Vertragspartner wird EasyVoice Telecom unverzüglich über die Offenlegung eines Benutzernamens und/oder Passworts informieren.

Der Vertragspartner ist für die Verwaltung des Benutzernamens und des Passworts verantwortlich. Wenn der Vertragspartner Kenntnis von einer (drohenden) Offenlegung eines Passworts an einen unbefugten Empfänger erlangt, ist der Vertragspartner verantwortlich für die Wiederherstellung des erforderlichen Sicherheitsniveaus sowie für alle Ansprüche und/oder Kosten, die aus dieser Offenlegung entstehen können. Der Vertragspartner wird EasyVoice Telecom unverzüglich über die Offenlegung eines Benutzernamens und/oder Passworts informieren.

Offenbarung könnte entstehen. Der Auftragnehmer wird EasyVoice Telecom umgehend über eine Offenbarung eines Benutzernamens und/oder Passworts informieren.

12 Risiko und Versicherung

Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung von Geräten, Software, Materialien, Teilen, Dokumentation und anderen Produkten, die Gegenstand der Vereinbarung sind, geht in dem Moment auf den Auftragnehmer über, in dem sie unter die tatsächliche Kontrolle des Auftragnehmers, eines vom Auftragnehmer verwendeten Helfers oder eines Endbenutzers gebracht werden. Ab diesem Zeitpunkt ist der Auftragnehmer für etwaige Schäden verantwortlich, die die Geräte, Software und Ähnliches Dritten zufügen könnten. Nach diesem Datum wird EasyVoice Telecom verlorene oder beschädigte Software auf Kosten der Informationsmedien und des Versands ersetzen.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass ab dem Zeitpunkt des Risikoübergangs gemäß 8.1 seine gesetzliche Haftpflichtversicherung die finanziellen Folgen seiner Haftung gegenüber Dritten und EasyVoice Telecom abdeckt. Der Auftragnehmer verzichtet auf jedes Recht auf Regress und stellt EasyVoice Telecom von Regressansprüchen seiner Versicherer gegen EasyVoice Telecom frei.

Wenn der Auftragnehmer Waren oder Rechte in seinem Besitz hat, die Eigentum von EasyVoice Telecom sind oder EasyVoice Telecom oder seinen Lieferanten gehören, wird der Auftragnehmer EasyVoice Telecom unverzüglich benachrichtigen, wenn eine Pfändung darauf erfolgt ist oder droht.

Wenn Produkte zur Wartung oder Garantieservice zu EasyVoice Telecom transportiert werden und für diesen Zeitraum vorübergehend bei EasyVoice Telecom vorhanden sind und während des Transports zu und von EasyVoice Telecom, sofern EasyVoice Telecom den Transport durchführt, wird EasyVoice Telecom sicherstellen, dass diese Produkte gegen Verlust, Beschädigung und Diebstahl versichert sind.

13 Verpflichtungen von EasyVoice Telecom

EasyVoice Telecom wird sich bemühen, die Dienstleistung(en) außerhalb der Wartungszeiten verfügbar zu halten.

Aufgrund der technischen Struktur des Internets kann EasyVoice Telecom keine Bandbreite zwischen dem Computersystem des Endbenutzers und einem anderen Computersystem garantieren, das Teil des Internets ist. Wenn auf eine bestimmte Bandbreite verwiesen wird (z. B. 64Kb/s), bezieht sich dies immer ausschließlich auf die Bandbreite der Verbindung.

EasyVoice Telecom wird sich bemühen, die Daten, die der Auftragnehmer auf den Computersystemen von EasyVoice Telecom speichert, so zu sichern, dass neben dem Auftragnehmer nur die Systemadministratoren von EasyVoice Telecom Zugang haben. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien der von ihm auf den Computersystemen von EasyVoice Telecom gespeicherten Daten anzufordern. EasyVoice Telecom ist berechtigt, dem Auftragnehmer für diesen Service die anfallenden Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen. EasyVoice Telecom wird die Daten nur für eine begrenzte Zeit auf ihren Computersystemen speichern. EasyVoice Telecom wird die geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre einhalten.

EasyVoice Telecom ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherheit und zum Schutz der Dienstleistungen, um ein angemessenes Sicherheitsniveau zu erreichen. Der Auftragnehmer ist sich bewusst, dass EasyVoice Telecom vernünftigerweise keinen vollständigen Schutz gegen die Sicherheitsrisiken bieten kann, die mit einer Internetverbindung einhergehen, und diese Risiken sind im Falle einer dauerhaften Internetverbindung höher. Wenn der Auftragnehmer diese Risiken reduzieren oder ausschließen möchte, sollte der Auftragnehmer auf eigene Kosten eine Firewall einrichten.

EasyVoice Telecom behält sich das Recht vor, Änderungen an (dem Zugang zu) dem Dienst, dem Hostnamen und/oder dem Zugangscode vorzunehmen, wenn dies für das ordnungsgemäße Funktionieren des Dienstes erforderlich ist. Wenn solche Änderungen sich unmittelbar auf die Art und Weise auswirken, wie der Auftragnehmer Zugang zu den Dienstleistungen erhält, wird EasyVoice Telecom den Auftragnehmer rechtzeitig über die Änderungen informieren.

14 Verpflichtungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Vereinbarung unter Berücksichtigung der Interessen von EasyVoice Telecom durchzuführen und einzuhalten. Der Auftragnehmer darf die Bereitstellung von Dienstleistungen in keiner Weise behindern oder verzögern.

Auf Anfrage von EasyVoice Telecom ist der Auftragnehmer verpflichtet, EasyVoice Telecom die zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Funktion der Dienste erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.

Sofern in der Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass andere Ausrüstungen, Software und Dienste von Dritten, die für den Zugriff auf den Dienst erforderlich sind, wie beispielsweise ein Router, TCP/IP-Software und Peripheriegeräte, verfügbar sind. Alle verwendeten Geräte müssen den Anforderungen entsprechen, die vom Telekommunikationsanbieter und/oder EasyVoice Telecom festgelegt werden. Auf Anfrage wird EasyVoice Telecom dem Auftragnehmer Informationen zu diesen Anforderungen zur Verfügung stellen.

15 Verpflichtungen von Endbenutzern

Der Auftragnehmer wird sich nach besten Kräften bemühen sicherzustellen, dass seine Endbenutzer die Dienste nicht missbräuchlich verwenden. Missbräuchliche Verwendung umfasst unter anderem das Verletzen und/oder Ändern der Dienste, was die Dienste oder andere von EasyVoice Telecom bereitgestellte Dienste stören oder behindern könnte.

Der Endbenutzer wird den Dienst nur gemäß den Richtlinien für akzeptable Nutzung verwenden. Der Endbenutzer darf keine Rechte Dritter verletzen, sich gegenüber Dritten ungebührlich oder gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verhalten und Dritten keinen Schaden zufügen. Insbesondere wird der Endbenutzer:

Die geistigen Eigentumsrechte Dritter respektieren;

Keine Daten in Verletzung gesetzlicher Bestimmungen verbreiten;

Keinen Zugriff auf Computersysteme erhalten, für die sie nicht autorisiert sind;

Données tierces sans le consentement de la tierce partie concernée ;

Keine Computerviren verbreiten und keine anderen Computerprogramme oder Daten mit der Absicht verbreiten, die Computerprogramme oder Daten Dritter zu schädigen;

Den Dienst nicht in einer Weise nutzen, die den Telekommunikationsverkehr beeinträchtigt.

Unbeschadet anderer Rechte behält sich EasyVoice Telecom das Recht vor, seine Verpflichtungen gegenüber dem Endbenutzer auszusetzen, einschließlich des sofortigen Entzugs des Zugangs zum Dienst(e) des Endbenutzers, wenn der Endbenutzer gegen die Bestimmungen in Artikel 11.2 verstößt und wenn das Verhalten des Auftragnehmers dies rechtfertigt. EasyVoice Telecom ist niemals verpflichtet, eine Entschädigung für eine solche Aussetzung zu zahlen. Der Auftragnehmer wird EasyVoice Telecom von Ansprüchen Dritter freistellen, die sich aus Handlungen des Endbenutzers ergeben, die gegen die Bestimmungen in Artikel 11.2 verstoßen.

Wenn eine vom Endbenutzer über den Dienst öffentlich gemachte Veröffentlichung eindeutig rechtswidrig ist und dies EasyVoice Telecom bekannt wird, kann EasyVoice Telecom den Auftragnehmer auffordern, die entsprechende Veröffentlichung so schnell wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden zu entfernen. Kommt der Auftragnehmer dieser Aufforderung nicht nach, wird EasyVoice Telecom die Veröffentlichung selbst aus ihren Systemen entfernen. EasyVoice Telecom ist niemals verpflichtet, eine Entschädigung für eine solche Entfernung zu zahlen.

Wenn der Endbenutzer beabsichtigt, umzuziehen, muss er dem Auftragnehmer umgehend die neue Adresse mitteilen, an die der Dienst übertragen werden soll. EasyVoice Telecom wird sich bemühen, den Dienst rechtzeitig an die vom Auftragnehmer angegebene neue Adresse zu übertragen. Etwaige Kosten, die aus der Übertragung des Dienstes entstehen, trägt der Auftragnehmer. Wenn der Dienst an der neuen Adresse des Endbenutzers nicht verfügbar ist, bleibt der Auftragnehmer verpflichtet, die in der Vereinbarung festgelegten Gebühren zu zahlen, bis die Vereinbarung gemäß Artikel 8 beendet ist. Der Endbenutzer wird EasyVoice Telecom und/oder dem Telekommunikationsbetreiber auf Anfrage alle erforderliche Unterstützung leisten, um den Dienst dem nächsten Bewohner an der alten Adresse des Endbenutzers bereitzustellen.

Es ist dem Endbenutzer nicht gestattet, den Dienst Dritten außerhalb der Organisation des Auftragnehmers zur Verfügung zu stellen, es sei denn, die jeweiligen Computersysteme dieser Dritten befinden sich physisch am Standort des Endbenutzers. Dieses Verbot beeinträchtigt nicht die Möglichkeit, dass der Auftragnehmer Dritten Dienstleistungen erbringt, die auch das Bereitstellen von Daten oder Speicherplatz auf den Computern des Auftragnehmers, die den Dienst nutzen, beinhalten, beispielsweise im Rahmen der Bereitstellung von Webhosting-Diensten.

16 Domain Names and IP Addresses

Wenn vereinbart wurde, dass EasyVoice Telecom bei der Beschaffung eines Domainnamens und/oder IP-Adressen für den Auftragnehmer vermittelt, gelten die Bestimmungen dieses Artikels 12.

Die zum Zeitpunkt der Antragstellung und Verwendung eines Domainnamens und/oder IP-Adressen geltenden Regeln und Verfahren der entsprechenden Behörden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Stichting Internet Domeinregistratie Nederland, Network Solutions, Inc. (InterNIC), CORE und RIPE, sind anwendbar. Die entsprechende Behörde entscheidet über die Vergabe von Domainnamen und/oder IP-Adressen. EasyVoice Telecom spielt lediglich eine vermittelnde Rolle bei der Antragstellung und kann nicht garantieren, dass ein angeforderter Domainname oder (eine) bestimmte (Klasse von) angeforderten IP-Adressen ebenfalls vergeben werden.

Domainnamen werden auf den Namen des Auftragnehmers (des Unternehmens) registriert. Unter bestimmten Umständen kann (ein Mitarbeiter von) EasyVoice Telecom als technischer Ansprechpartner für das Domain registriert werden. EasyVoice Telecom hat jedoch keine Beteiligung an der Nutzung des Domain. Der Auftragnehmer stellt EasyVoice Telecom von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung des Domainnamens frei. Diese Freistellung gilt auch, wenn der Domainname ohne Vermittlung von EasyVoice Telecom erlangt wurde.

17 Garantie

Die Garantiefrist beginnt am Tag der Lieferung neuer Geräte oder, falls die Lieferung aufgrund eines Handelns oder Unterlassens des Vertragspartners verzögert wird, am Tag, an dem die Lieferung sonst stattgefunden hätte. Der Garantieservice ist kostenlos, sofern in der Vereinbarung nichts anderes angegeben ist.

Wenn der Vertragspartner keine Wartungsvereinbarung mit EasyVoice Telecom abgeschlossen hat, gilt die folgende Garantie für den in der Vereinbarung festgelegten Zeitraum, jedoch mindestens für drei (3) Monate:

EasyVoice Telecom garantiert, dass neu gelieferte Geräte frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind. EasyVoice Telecom garantiert ausdrücklich nicht, dass die Geräte fehlerfrei, unterbrechungsfrei oder völlig fehlerlos funktionieren oder für einen bestimmten beabsichtigten Gebrauch geeignet sind.

Die Garantiearbeiten werden am Standort von EasyVoice Telecom durchgeführt, es sei denn, in der Vereinbarung ist festgelegt, dass die Arbeiten am Standort des Vertragspartners durchgeführt werden, wo sich die Ausrüstung befindet. In diesem Fall muss die Ausrüstung oder, sofern möglich, die relevanten defekten Teile auf Kosten des Vertragspartners gesendet werden.

Arbeits- und Reisekosten gehen zu Lasten des Vertragspartners zu den geltenden Sätzen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben.

Die Garantiearbeiten werden während der "Principal Period of Maintenance" (PPM) durchgeführt, und es gibt keine festgelegte "Call Back Time" oder "on-site Response Time", sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben.

Die Garantie beschränkt sich auf den Ersatz oder die Reparatur von Teilen nach Ermessen von EasyVoice Telecom, die von EasyVoice Telecom als fehlerhaft angesehen werden.

EasyVoice Telecom behält sich das Recht vor, während der Garantiezeit "Engineering Changes" vorzunehmen.

Die Teile werden bei Bedarf durch neue Teile oder Teile, die gleichwertig mit neuen sind, ersetzt. Die alten Teile gehen bei der Deinstallation in den Besitz von EasyVoice Telecom über. Der Auftragnehmer wird, wenn notwendig, bei der Übertragung des Eigentums auf erstes Anfordern von EasyVoice Telecom zusammenarbeiten und garantiert die Durchführung der Eigentumsübertragung. Die Ersatzteile gehen in den Besitz des Auftragnehmers über, wenn und sobald der Auftragnehmer alle im Zusammenhang mit der Ausrüstung fälligen Beträge bezahlt hat.

Die in Abschnitt 12.2 beschriebene Garantie kann nicht geltend gemacht werden:

- Wenn der Auftragnehmer die Ausrüstung nicht gemäß ihrer vorgesehenen Verwendung verwendet

- Wenn der Auftragnehmer die Ausrüstung oder Teile davon verschiebt, ersetzt oder repariert oder dies von Dritten ohne schriftliche Genehmigung von EasyVoice Telecom durchführen lässt, oder wenn sich die Ausrüstung außerhalb der Niederlande befindet

- Wenn die Ausrüstung vom Auftragnehmer oder von vom Auftragnehmer beauftragten Dritten unsachgemäß installiert wird

- Wenn die Ausrüstung vom Auftragnehmer oder von vom Auftragnehmer beauftragten Dritten unsachgemäß installiert wird

- Wenn der Auftragnehmer versäumt, unverzüglich nach Feststellung oder nach vernünftigerweise möglicher Feststellung des Schadens die erforderlichen Schadensbegrenzungsmaßnahmen zu ergreifen

- Wenn der Auftragnehmer Hilfsmittel verwendet, die nicht von EasyVoice Telecom geliefert oder genehmigt wurden

- Wenn der Auftragnehmer das Gerät innerhalb der Garantiezeit verkauft

- Im Hinblick auf Teile, die sich während des normalen Gebrauchs innerhalb der Garantiezeit abnutzen

- Im Hinblick auf Maschinen oder Teile, die aufgrund von äußeren Ursachen so stark beschädigt sind, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist

- Wenn die Störung durch ein von EasyVoice Telecom nicht geliefertes Produkt oder durch die Wartung oder Garantie von EasyVoice Telecom nicht abgedeckt ist

- Wenn die Störung durch den Diebstahl von Teilen, die Versetzung, übermäßige Überhitzung, Brandschäden, Rauchschäden, übermäßigen Staub, große elektrische Spannungsschwankungen, kompletten Stromausfall, übermäßige Feuchtigkeit und Wasserschäden, Blitzschlag, Unruhen und Vandalismus oder andere äußere Ursachen verursacht wird


18 Rückkauf und Rückgabe

Der Auftragnehmer verkauft alle EasyVoice Telecom-Geräte, die er zum Verkauf anbieten möchte, an EasyVoice Telecom, wenn sich EasyVoice Telecom bereit erklärt, den höchsten Preis zu zahlen, den der Auftragnehmer für Geräte von Dritten erhalten könnte. EasyVoice Telecom kann Informationen von diesen potenziellen Dritten einholen.

EasyVoice Telecom ist nicht verpflichtet, Retouren anzunehmen, es sei denn, sie hat zuvor schriftliche Zustimmung erteilt. Die Annahme zurückgesandter Artikel impliziert in keiner Weise eine Anerkennung durch EasyVoice Telecom des vom Auftragnehmer angegebenen Grundes für die Rücksendung. Das Risiko der zurückgesandten Artikel verbleibt beim Auftragnehmer, bis sie von EasyVoice Telecom gutgeschrieben werden.

19 Datenschutz

EasyVoice Telecom bietet verschiedene Dienstleistungen an, darunter Festnetz- und Mobiltelefonie sowie Internetdienste. Aus diesem Grund hat EasyVoice Telecom Zugriff auf bestimmte Daten, einschließlich personenbezogener Daten, Verkehrsdaten und Standortdaten. Die vom Auftragnehmer bereitgestellten Daten werden in der Verwaltung und den Systemen von EasyVoice Telecom erfasst. Diese Daten werden für betriebliche Zwecke verwendet und können auch für Marketingzwecke genutzt werden. Die Daten werden niemals an Dritte weitergegeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.

Personenbezogene Daten:

Verkehrsdaten:

Standortdaten:

Die vom Vertragspartner bereitgestellten Daten werden in der Verwaltung und den Systemen von EasyVoice Telecom erfasst. Diese Daten werden für Zwecke im Zusammenhang mit dem Betrieb des Unternehmens und möglicherweise für Marketingzwecke verwendet. Die Daten werden niemals an Dritte weitergegeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.

EasyVoice Telecom setzt sich für die kompetente Sicherung dieser Informationen in den Systemen ein, die für den jeweiligen Dienst verwendet werden. EasyVoice Telecom entspricht hiermit den gesetzlichen Anforderungen im Hinblick auf die "Entscheidung zur Sicherheit von Telekommunikationsdaten", soweit dies auf den jeweiligen Dienst zutrifft.

EasyVoice Telecom wird Daten, die nicht mehr für den Geschäftsbetrieb erforderlich sind, innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Datenspeicherungsfristen und des Datenschutzgesetzes vernichten oder anonymisieren.

Sie erklären sich damit einverstanden, dass bestimmte Daten, die für den Geschäftsbetrieb relevant sind, über die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen hinaus aufbewahrt werden, solange Sie einen Dienst von EasyVoice Telecom nutzen. Neben der Unterstützung von Geschäftsbetrieben zur Bereitstellung des Dienstes können diese Daten auch für Marktforschung und Marketingzwecke verwendet werden, um relevante Angebote zu erstellen.

Sie können dagegen gemäß dem Datenschutzgesetz Einspruch erheben, indem Sie eine Nachricht an: Klantenservice@EasyVoiceTelecom.nl senden. EasyVoice Telecom wird dann Ihre Daten anonymisieren und, wenn möglich, unwiederbringlich zerstören. Nach Beendigung der Nutzung des Dienstes ist EasyVoice Telecom verpflichtet, die Daten innerhalb der verschiedenen gesetzlichen Fristen und Bestimmungen für unterschiedliche Daten zu vernichten oder zu anonymisieren. Der Aufwand zur Sicherung von Daten für nicht aktive Dienste wird nicht von aktiven Diensten abweichen.

Für weitere Informationen darüber, wie EasyVoice Telecom mit Datenschutz und Daten umgeht, besuchen Sie bitte die Datenschutzerklärung von EasyVoice Telecom auf der Website von EasyComp Zeeland.

20 Schlüsselzuweisung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die auf ihnen beruhenden Vereinbarungen unterliegen niederländischem Recht. Die Parteien unterwerfen alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Vereinbarung auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen können, in erster Instanz den zuständigen Gerichtsbehörden, es sei denn, die Parteien haben sich auf Schiedsverfahren oder bindende Ratschläge geeinigt.

Die Parteien werden versuchen, eine Streitigkeit nach Möglichkeit auf gütliche Weise beizulegen.

EasyVoice Telecom kann eine Vereinbarung ganz oder teilweise an ein anderes Unternehmen der EasyVoice Telecom Group übertragen, ohne dass hierfür die vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners erforderlich ist. EasyVoice Telecom ist auch berechtigt, die Durchführung der Dienstleistung(en) ganz oder teilweise an Dritte auszulagern.

Das Unterlassen von EasyVoice Telecom, ein Recht oder ein Rechtsmittel auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel dar. Jegliche Forderung der Parteien gegeneinander hinsichtlich der (Ausführung) einer Vereinbarung erlischt, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren nach dem Tag, an dem der Anspruch vernünftigerweise bekannt wurde, vor Gericht gebracht wurde.

Die elektronische Kommunikation zwischen den Parteien gilt in dem Maße, wie es gesetzlich zulässig und möglich ist, als gleichwertig mit schriftlicher Kommunikation, vorausgesetzt, dass ein elektronisches Dokument einen persönlichen Identifikationscode des Absenders enthält.

21 Begriffsbestimmungen

"Call Back Time" bezieht sich auf die Zeit zwischen der Meldung eines Fehlers und der ersten Reaktion von EasyVoice Telecom.

"On-site Response Time" bezieht sich auf die Zeit zwischen der Meldung eines Fehlers und dem Eintreffen eines Mitarbeiters von EasyVoice Telecom beim Vertragspartner.

"Fixed Repair Time" bezieht sich auf die Zeit zwischen der Meldung eines Fehlers und der funktionellen Verfügbarkeit des jeweiligen Hardwarekomponenten. EasyVoice Telecom garantiert nicht, dass das System innerhalb des vereinbarten Zeitraums wieder verfügbar sein wird.

"Funktionale Verfügbarkeit bereitstellen” Unter "Funktionale Verfügbarkeit bereitstellen" versteht man, dass das jeweilige Element gemäß den Produktspezifikationen wieder funktioniert, wie sie von Zeit zu Zeit und/oder auf Anfrage dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden.

"Blockierende Probleme" Unter "Blockierende Probleme" versteht man eine Störung, die das System des Auftragnehmers vollständig lahmlegt.

Hauptwartungszeitraum" ist von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr, mit Ausnahme von Feiertagen.

"Authentifizierung: Teil einer Sicherheitsarchitektur. Dies bedeutet die Fähigkeit, Endbenutzer mithilfe von Schlüsseln oder Passwörtern zu unterscheiden;"

Bereitstellung: Der Moment, in dem der CSP einen Dienst aktiviert hat und der KUNDE eine elektronische Benachrichtigung darüber erhalten hat.

Endbenutzer: derjenige, der im Auftrag des KUNDEN Internet, Intranet, Konnektivität und Kommunikationslösungen von CSP nutzt

IP-VPN: Virtuelles Privates Netzwerk auf Basis des IP-Protokolls. Es handelt sich um ein Netzwerk für Datendienste.

Dienstleistung(en): die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Netzwerkanschlusspunkt und dem IP-VPN-Netzwerk, das von CSP gemäß dieser Vereinbarung an den KUNDEN bereitgestellt wird, sowie alle von CSP dem KUNDEN angebotenen Internet-, Intranet-, Konnektivitäts- und Kommunikationslösungen.

Netzwerkanschlusspunkt (auch IS/RA): ein Endpunkt des festen Telekommunikationsnetzwerks von EasyVoice Telecom, der zur Verbindung von Peripheriegeräten dient.

Vereinbarung: diese Vereinbarung für das CSP-Dienstleistungspaket

Peripheriegeräte: (auch Customer Premises Equipment oder CPE): Die von CSP zugelassenen Geräte, einschließlich PSTN, ISDN, xDSL Modem/Router und/oder xDSL Splitter, die an einen Netzwerkanschlusspunkt angeschlossen werden müssen, um dem Endbenutzer den Zugriff auf das Intranet/Internet zu ermöglichen.

Telekommunikationsnetzwerk: die Gesamtheit der Verbindungen mit ihren technischen Zugangsspezifikationen, die die Übertragung und gegebenenfalls die Weiterleitung von Signalen zwischen Netzwerkanschlusspunkten ermöglichen.

Version Juli 2017 EVT-ET29KDD2

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