Allgemeine Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsdienste
Definitionen
i. Allgemeine Geschäftsbedingungen von EasyVoice Telecom für die Erbringung von elektronischen (Telekommunikations-)Dienstleistungen.
ii. Anschluss: die Möglichkeit, die Dienste in Anspruch zu nehmen, einschließlich der dafür erforderlichen Einrichtungen.
iii. Dienst: ein von EasyVoice Telecom erbrachter (Telekommunikations-)Dienst im Zusammenhang mit dem direkten Transport von Sprache und/oder Daten von Benutzern zu und von Anschlusspunkten im Festnetz und/oder Mobilfunknetz oder zu Anschlusspunkten in anderen Fest- oder Mobilfunknetzen, was es dem Kunden ermöglicht, eine Verbindung zu Gesprächspartnern und/oder dem Internet herzustellen.
iv. Abonnement: jede Vereinbarung mit EasyVoice Telecom für (die Nutzung) einen bestimmten Anschluss, wobei die fälligen Beträge periodisch in Rechnung gestellt werden.
v. Kunde: eine natürliche Person oder juristische Person, die mit EasyVoice Telecom eine Vereinbarung über die Erbringung von (einer) Dienstleistung(en) abschließt oder dies beantragt.
vi. Personenbezogene Daten: alle Daten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
vii. Kundenservice: der Kundenservice von EasyVoice Telecom. Die Kontaktdaten des Kundenservice sind auf der EasyVoice Telecom-Website und in der Dokumentation aufgeführt, die EasyVoice Telecom dem Kunden bei Abschluss der Vereinbarung zusendet.
viii. Vereinbarung: die Vereinbarung, zu der diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören, über die Erbringung von (einer) Dienstleistung(en) durch EasyVoice Telecom an den Kunden. ix. Produkte: von EasyVoice Telecom angebotene Produkte im Zusammenhang mit Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie kostenpflichtig sind, wie Telefone usw.
x. Tarifübersicht: eine Übersicht über die Tarife und sonstige Kosten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen.
xi. Standortdaten: alle personenbezogenen Daten, die sich auf den Standort beziehen, an dem sich ein Kunde voraussichtlich aufhält und an dem der Kunde die Dienste nutzen möchte, außer Verkehrsdaten.
xii. EasyVoice Telecom: EasyVoice Telecom, nach dem Recht von Middelburg registriert und im Handelsregister der Handelskammer Amsterdam unter der Nummer: 70783519 eingetragen. EasyVoice Telecom ist bei der ACM als Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste unter der Nummer: 944009 registriert.
Ein Anbieter eines öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzwerks unter der Nummer: 944010
xiii. EasyVoice Telecom Website: https://easyvoicetelecom.nl oder jede andere von EasyVoice Telecom bestimmte Website.
xiv. Die Schlichtungskommission: Schlichtungskommission für elektronische Kommunikationsdienste, Bordewijklaan 46, Postbus 90600, 2509 LP Den Haag. Diese unabhängige Schlichtungskommission ist bei der Stiftung Schlichtungskommissionen für Verbraucherangelegenheiten untergebracht (siehe www.degeschillencommissie.nl).
xv. ACM: die Behörde für Verbraucher und Märkte und ihre Websites: www.acm.nl und www.consuwijzer.nl
2. Allgemeine Bestimmungen
i. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von und alle Aufträge an EasyVoice Telecom für die Lieferung durch EasyVoice Telecom von.
Diensten en/of Producten, en op alle Overeenkomsten ter zake daarvan. Op afwijkende en/of aanvullende bedingen kan door de Klant slechts een beroep worden gedaan indien en in zover deze door EasyVoice Telecom uitdrukkelijk schriftelijk zijn aanvaard of door de wet verplicht.
ii.Deze Algemene Voorwaarden kunnen door EasyVoice Telecom te allen tijde worden gewijzigd. De wijzigingen gelden ook ten aanzien van bestaande Overeenkomsten. iii.Bij een voorgenomen wijziging van een onderdeel van de Algemene Voorwaarden stelt EasyVoice Telecom de Klant ten minste vier weken voordat een voorgenomen wijziging van kracht wordt, op genoegzame wijze op de hoogte van de inhoud van de voorgenomen wijziging.
iv. Wenn die Änderung objektiv zum Nachteil des Kunden wirkt, bietet EasyVoice Telecom dem Kunden die Möglichkeit, den Vertrag kostenlos zu kündigen.
v. Wenn die Änderung objektiv nicht zum Nachteil des Kunden wirkt, informiert EasyVoice Telecom den Kunden unter Angabe, dass die Änderung nicht zum Nachteil des Kunden wirkt, und dass der Kunde den Vertrag infolgedessen nicht kostenlos kündigen kann.
vi. Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig ist oder für nichtig erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft, und der Kunde und EasyVoice Telecom werden sich beraten, um neue Bestimmungen zur Ersetzung der nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmungen zu vereinbaren, unter Berücksichtigung des Zwecks und der Absicht der nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmungen, soweit wie möglich.
3. Das Angebot
i. EasyVoice Telecom stellt das Angebot für Dienstleistungen elektronisch, mündlich und schriftlich bekannt.
ii. Der Kunde ist niemals verpflichtet, die Einrichtungen zu nutzen; das Angebot ist unverbindlich. Ebenso besteht für EasyVoice Telecom keine Verpflichtung, die Einrichtungen kontinuierlich anzubieten.
iii. EasyVoice Telecom wird sicherstellen, dass die angebotenen Dienste ausreichend spezifiziert sind und die einmaligen oder periodischen Tarife angeben, die gelten, sowie die Bedingungen, unter denen die Dienste erbracht werden.
iv. Nachdem EasyVoice Telecom ein von einem potenziellen Kunden ausgefülltes Antragsformular akzeptiert hat, bietet EasyVoice Telecom dem Kunden die Möglichkeit, die von EasyVoice Telecom angebotenen Dienste ('die Einrichtungen') zu nutzen. EasyVoice Telecom ist nicht verpflichtet, alle potenziellen Kunden zu akzeptieren.
v. EasyVoice Telecom ist berechtigt, zusätzliche Bedingungen für die Annahme eines Antragsformulars festzulegen.
vi. Nachdem EasyVoice Telecom das Antragsformular akzeptiert hat, stellt EasyVoice Telecom dem Kunden einen Autorisierungscode zur Verfügung und/oder registriert die vom Kunden angegebenen Telefonanschlüsse zur Nutzung der Einrichtungen.
vii. EasyVoice Telecom bietet dem (potenziellen) Kunden neben dem Angebot jederzeit die Möglichkeit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzusehen, die für die angebotenen Einrichtungen und Dienste gelten, mit dem Hinweis im Angebot, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EasyVoice Telecom für das Angebot gelten. Neben der Veröffentlichung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im öffentlichen Teil der EasyVoice Telecom-Website stellt EasyVoice Telecom dem Kunden bei Versendung des Vertrags oder bei Bestätigung der Annahme durch EasyVoice Telecom des Kunden eine schriftliche gedruckte Version zur Verfügung, sofern es zuvor keinen ersten schriftlichen Kontakt gab.
viii.EasyVoice Telecom verklaart de aangeboden diensten en faciliteiten op verantwoorde en eerlijke en transparante wijze te zullen aanbieden en zal zich te alle tijde onthouden van oneerlijke handelspraktijken.
4. Totstandkoming van de Overeenkomst, wijzigingen & Leveringstermijnen
i.e Overeenkomst tussen de Klant en EasyVoice Telecom komt tot stand door de schriftelijke bevestiging van EasyVoice Telecom van de door de Klant verstrekte opdracht of
durch die Nutzung des Dienstes durch den Kunden als Zeichen der Akzeptanz des Angebots.
ii. Angebote und Angebote von EasyVoice Telecom, einschließlich der darin genannten Richtpreise, sind unverbindlich und von vorübergehender Natur. Sobald das Angebot oder die Offerte aufgrund des Ablaufs der darin genannten Frist abgelaufen ist, gelten die üblichen Tarife oder Preise. Wenn sich der Kunde im Rahmen des Angebots angemeldet hat, gelten die darin genannten Preise für den in der Offerte genannten Zeitraum.
iii. EasyVoice Telecom bemüht sich, die in der Vereinbarung, in Angeboten und auf der EasyVoice Telecom-Website genannten Lieferzeiten einzuhalten, übernimmt jedoch keine Garantie in dieser Hinsicht.
iv. Bei Fernabsatzverträgen, wie in Artikel 7:46a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) genannt, kann der Kunde diesen schriftlich oder elektronisch innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Bestätigung des Vertrags durch EasyVoice Telecom kündigen.
v. In diesem Fall berechnet EasyVoice Telecom dem Käufer keine Kosten, außer den direkten Kosten für die Rücksendung von über EasyVoice Telecom erworbenen Artikeln. Nach Ablauf der Bedenkzeit von 7 Werktagen ist EasyVoice Telecom berechtigt, die vereinbarten Kosten in Rechnung zu stellen.
vi. Die einmaligen und periodischen Gebühren, die der Kunde zahlen muss, werden bei Abschluss des Vertrags festgelegt.
vii. Spätestens vier Wochen, bevor eine vorgeschlagene Änderung einer Bestimmung im Vertrag in Kraft tritt, informiert EasyVoice Telecom den Kunden in ausreichender Weise über den Inhalt der vorgeschlagenen Änderung.
viii. Wenn die Änderung objektiv zum Nachteil des Kunden wirkt, bietet EasyVoice Telecom dem Kunden die Möglichkeit, den Vertrag kostenlos zu kündigen. ix. Wenn die Änderung objektiv nicht zum Nachteil des Kunden ist, informiert EasyVoice Telecom den Kunden und gibt an, dass die Änderung nicht zum Nachteil des Kunden ist und dass der Kunde den Vertrag nicht kostenlos kündigen kann.
x. Wenn erforderlich, stellt EasyVoice Telecom dem Kunden eine oder mehrere Nummern für die Nutzung des Anschlusses zur Verfügung.
xi. Wenn der Kunde bereits eine oder mehrere Nummern in Gebrauch hat, kann er nur bei einem Wechsel von einem anderen Anbieter zu EasyVoice Telecom bei EasyVoice Telecom die Nummernübernahme beantragen, wenn dies erforderlich ist. EasyVoice Telecom wird den Antrag genehmigen, wenn und sobald der (alte) Vertrag mit einem Telekommunikationsdienstanbieter gekündigt werden kann und dieser Anbieter bei der Nummernübernahme zusammenarbeitet.
xii. Der Kunde wird EasyVoice Telecom-Anweisungen befolgen, um einen Antrag auf Nummernübernahme auszuführen. EasyVoice Telecom kann eine einmalige Gebühr für die Durchführung des Antrags auf Nummernübernahme erheben.
xiii. Der Kunde hat zu Beginn und am Ende eines Vertrags im Grundsatz, abgesehen von der Nummernübernahme, kein Recht auf eine oder mehrere bestimmte Nummern.
xiv. EasyVoice Telecom kann eine Nummer ändern, wenn sich die nationale Nummerierungsplan oder eine Nummernzuweisung durch die ACM ändert, sowie bei Änderungen in einem Dienst oder im EasyVoice Telecom-Netzwerk oder anderen Umständen, die eine Nummernänderung vernünftigerweise erforderlich machen.
xv. EasyVoice Telecom wird eine Nummernänderung nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Änderung durchführen, es sei denn, eine frühere Änderung ist in den gegebenen Umständen erforderlich. EasyVoice Telecom haftet nicht für den Schaden, der aus einer Änderung einer oder mehrerer Nummern resultiert.
xvi. EasyVoice Telecom ist berechtigt, Änderungen an ihrem Netzwerk vorzunehmen, sowie Änderungen an einem Dienst oder anderen Umständen, die vernünftigerweise erforderlich sind.
5. Bedingungen für den Zugang zum Dienst
i. Der Kunde muss über einen funktionierenden, nicht abgeschalteten Telefonanschluss verfügen, wenn er die Dienste von EasyVoice Telecom nutzen möchte.
ii. Der Kunde erhält Zugang zu den Diensten von EasyVoice Telecom, indem er die von EasyVoice Telecom bereitgestellten Zugangsnummern für die angerufene Telefonnummer wählt oder EasyVoice Telecom Preselect verwendet, wodurch automatisch der Zugangscode ausgewählt wird. EasyVoice Telecom ist berechtigt, den Zugangscode zu ändern. Die Aktivierung der Funktion EasyVoice Telecom Preselect entzieht dem Kunden nicht die Möglichkeit, einen anderen Anbieter mithilfe eines Zugangscodes zu nutzen. Der Kunde kann pro Gespräch nur einen Anbieter verwenden.
iii. Bei Verwendung des VoIP-Dienstes von EasyVoice Telecom erhält der Kunde Zugang zu den Diensten, indem er über geeignete Geräte eine Verbindung zur Ausrüstung von EasyVoice Telecom an einer von EasyVoice Telecom festgelegten IP-Adresse herstellt.
iv. Wenn der Kunde andere ISP-Dienste als die von EasyVoice Telecom und/oder Hardware oder Software verwenden möchte, die nicht von EasyVoice Telecom bereitgestellt werden, übernimmt EasyVoice Telecom keine Verantwortung dafür.
v. Wenn EasyVoice Telecom dem Kunden auf dessen Verlangen hin eine niederländische geografische Nummer auf Basis des geografischen Wohnorts des Kunden zur Verfügung stellt, muss der Kunde die bereitgestellte Nummer nur an seinem Wohnort verwenden.
vi. Der Kunde kann die EasyVoice Telecom Preselect-Funktion oder andere von EasyVoice Telecom angebotene Dienste auf die von EasyVoice Telecom angegebene Weise einrichten oder stornieren. Diese Informationen können kostenlos und ohne Hindernisse beim Kundenservice angefordert werden.
vii. Technische Änderungen an der Verbindung, die EasyVoice Telecom auf behördliche Anweisung hin vornehmen muss oder die auf Wunsch des Kunden vorgenommen werden, fallen nicht unter den Geltungsbereich von Artikel 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
viii. Technische Änderungen an der Verbindung, die vom Kunden selbst und auf eigene Initiative vorgenommen werden, können zu angemessenen Kosten führen oder, falls der Dienst dadurch nicht mehr erbracht werden kann, zur Kündigung des Vertrags durch EasyVoice Telecom führen.
6. Tarife und Zahlungen
i. Der Kunde zahlt EasyVoice Telecom für jede erfolgreiche Verbindung eine zielspezifische Anfangsgebühr zuzüglich einer zielspezifischen Gebühr pro.
i. Der Kunde zahlt EasyVoice Telecom für jede erfolgreiche Verbindung eine zielspezifische Anfangsgebühr zuzüglich einer zielspezifischen Gebühr pro Sekunde, entsprechend der jeweils gültigen Preisliste von EasyVoice Telecom zu diesem Zeitpunkt. Sofern der Kunde keinen Gegenbeweis erbringt, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Einrichtungen genutzt hat, wenn der Autorisierungscode eingegeben wird oder die Einrichtungen über den registrierten Telefonanschluss des Kunden bei EasyVoice Telecom genutzt werden. Die aktuellen Tarife sind bei EasyVoice Telecoms Kundenservice und auf der EasyVoice Telecom-Website erhältlich.
ii. Wenn die Zahlung nicht im Voraus für die Erbringung eines Dienstes erfolgt, stellt EasyVoice Telecom dem Kunden die fälligen Gebühren in der Regel monatlich in Rechnung. Wenn EasyVoice Telecom ihrer Meinung nach besondere Umstände vorliegen, wie beispielsweise der (vorübergehende) Umfang der (rechtmäßigen oder unrechtmäßigen) Nutzung des Dienstes, kann EasyVoice Telecom Zwischenrechnungen senden und/oder sofortige Zahlung verlangen.
iii. Die in der Preisliste und gegebenenfalls im Vertrag aufgeführten Tarife enthalten die Mehrwertsteuer und in einigen Fällen die Mehrwertsteuer für einen einzelnen Dienst. Um Verwirrung zu vermeiden, wird immer ausdrücklich angegeben, ob die Preise die Mehrwertsteuer enthalten. Alle für private Kunden geltenden Tarife enthalten immer die Mehrwertsteuer. In der Preisliste sind keine weiteren staatlich auferlegten Abgaben enthalten. Solche Abgaben werden separat in Rechnung gestellt.
iv. Zur Feststellung der fälligen Beträge ist die Verwaltung von EasyVoice Telecom bindend, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass diese Daten innerhalb der vereinbarten Frist gemäß Absatz xii für die Einreichung einer Beschwerde oder Einwendung unrichtig sind.
v. EasyVoice Telecom ist jederzeit berechtigt, ihre Preisliste zu ändern; Änderungen werden von EasyVoice Telecom im Voraus auf der Website sowie per Post oder E-Mail angekündigt. Erhöht EasyVoice Telecom die Tarife innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Vertrags, es sei denn, dies geschieht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder Befugnis, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.
vi. EasyVoice Telecom kann (Verwaltungs-)Gebühren für die Untersuchung von Beschwerden über eine Rechnung in Rechnung stellen, wenn der Kunde gemäß rechtskräftigen Entscheidungen des Beschwerdeausschusses und/oder des zuständigen Gerichts mindestens zweimal in einem Zeitraum von drei Jahren zu Unrecht Einwände gegen Rechnungen erhoben hat.
v. EasyVoice Telecom ist jederzeit berechtigt, ihre Preisliste zu ändern;
vii. Wenn der Kunde der Zahlungserinnerung und der entsprechenden Zahlungsfrist gemäß Artikel 6.x nicht nachgekommen ist, kann EasyVoice Telecom zusätzlich zu den fälligen Beträgen zusätzliche Verwaltungskosten in Höhe von maximal 25 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Ereignis berechnen, wenn eine erteilte Ermächtigung zur automatischen Zahlung widerrufen wird, oder wenn bei Ausübung der Ermächtigung nicht ausreichend Guthaben vorhanden ist, oder wenn eine eingezogene Zahlung auf andere Weise von der Bank rückgängig gemacht wird.
viii. Wenn die Zahlungshistorie des Kunden dies rechtfertigt, wird der Kunde auf Anforderung von EasyVoice Telecom die fälligen Beträge auf die von EasyVoice Telecom angegebene Weise zahlen. EasyVoice Telecom bestimmt immer in Absprache mit dem Kunden, welche Zahlungsmethode am besten zur Akzeptanz durch EasyVoice Telecom geeignet ist: Vorauszahlung der Gesprächsgebühren (siehe Artikel 7) oder Nachberechnung der Gesprächsgebühren (siehe Artikel 8) oder Bereitstellung von Sicherheiten (siehe Artikel 9). Der Kunde kann EasyVoice Telecom schriftlich darum bitten, die Zahlungsmethode zu ändern. EasyVoice Telecom wird dann in Absprache mit dem Kunden die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um dem Kunden die Verwendung der gewählten Zahlungsmethode zu ermöglichen, sofern dies für EasyVoice Telecom akzeptabel ist.
ix.Indien de Klant enige betaling niet in overeenstemming met het bepaalde in deze Algemene Voorwaarden verricht, danwel indien een factuur van EasyVoice Telecom niet binnen 14 dagen na factuurdatum is betaald, wordt De Klant geacht terstond van rechtswege in verzuim te zijn.
x.EasyVoice Telecom zal na het verstrijken van die betalingsdatum een betalingsherinnering versturen en geeft de Klant de gelegenheid om binnen 14 dagen na ontvangst van deze herinnering alsnog te betalen. Als na het verstrijken van de betalingsherinnering nog steeds niet is betaald, is EasyVoice Telecom gerechtigd rente in rekening te brengen vanaf het verstrijken van de betalingsdatum. Deze rente is gelijk aan de wettelijke rente.
xi. In diesem Fall werden auch alle anderen Ansprüche von EasyVoice Telecom gegenüber dem Kunden sofort fällig. Alle angemessenen Inkassokosten, sowohl in als auch außerhalb des Gerichts, gehen zu Lasten des Kunden.
xii. Einwände gegen die von EasyVoice Telecom in Rechnung gestellten Beträge sind dem Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum an die registrierte Adresse von EasyVoice Telecom mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Kunde als mit dem auf der Rechnung ausgewiesenen Betrag einverstanden.
7. Vorauszahlung
i. Wenn der Kunde im Voraus bezahlt, erteilt der Kunde hiermit EasyVoice Telecom für die Dauer dieser Vereinbarung bedingungslose und unwiderrufliche Zustimmung.
i. EasyVoice Telecom ist berechtigt, die fälligen Beträge von einer vorab festgelegten Summe, wie sie in der Dokumentation von EasyVoice Telecom festgelegt ist und dem Kunden beim Abschluss des Vertrags zugesandt wird ("die Kaution"), vom vom Kunden angegebenen Bankkonto automatisch abzubuchen. Der Kunde verpflichtet sich, einen ausreichenden Saldo auf dem angegebenen Bankkonto aufrechtzuerhalten, um sicherzustellen, dass die automatische Abbuchung ohne Verzögerung erfolgt.
ii. EasyVoice Telecom benachrichtigt den Kunden, sobald der Saldo der getätigten Zahlungen abzüglich der Kosten für die Nutzung des Dienstes unter fünf Euro fällt. EasyVoice Telecom wird dann wiederholt die Kaution vom Bankkonto des Kunden abbuchen. EasyVoice Telecom wird die Erbringung von Dienstleistungen nicht aussetzen, während das Guthaben noch erwartet wird, behält sich jedoch das Recht vor, die Erbringung von Dienstleistungen auszusetzen, wenn der Saldo des Kunden die von EasyVoice Telecom von Zeit zu Zeit festgelegten Grenzen überschreitet.
iii. Wenn die automatische Abbuchung durch die Bank des Kunden abgelehnt wird und der Kunde die Zahlung auch nach der Zahlungserinnerung und der damit verbundenen Frist nicht geleistet hat, behält sich EasyVoice Telecom das Recht vor, den Dienst auszusetzen und mit der Eintreibung ausstehender Beträge fortzufahren.
iv. Einwände gegen abgebuchte Beträge müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Abbuchung schriftlich an EasyVoice Telecom gemeldet werden.
v. Nach Beendigung des Vertrags wird ein etwaiger Überschuss dem Kunden gutgeschrieben. Etwaige Defizite vor oder nach Beendigung des Vertrags werden dem Kunden rückwirkend in Rechnung gestellt. Auf das Depot wird keine Zinsen gezahlt.
vi. Der Kunde kann gegen Gebühr über den Kundenservice Informationen zu seinem Verbrauch anfordern. Auf schriftliche Anfrage des Kunden stellt EasyVoice Telecom eine Aufschlüsselung der Gesprächskosten zur Verfügung, die sich auf die 15 Tage vor der Anfrage des Kunden bezieht.
vii. Wenn die Gesprächskosten des Kunden dazu führen, dass EasyVoice Telecom für einen Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Monaten mehr als zwei Abbuchungen pro Monat vornehmen muss, kann EasyVoice Telecom beschließen, einen höheren Betrag als den vorab festgelegten Betrag abzubuchen. EasyVoice Telecom kann jederzeit zu einer nachträglichen Abrechnung übergehen, wie in Artikel 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben, wenn EasyVoice Telecom der Ansicht ist, dass diese Zahlungsmethode besser zum Verbrauch des Kunden passt.
8. Abrechnung im Nachhinein
i. Wenn der Kunde im Nachhinein abgerechnet wird, wird EasyVoice Telecom die fälligen Beträge in Rechnung stellen. Die Rechnung.
i. Rechnungen werden im Monat nach dem jeweiligen Abrechnungszeitraum erstellt und enthalten auch die in Artikel 6.iii dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Steuern und sonstigen Abgaben. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich, es sei denn, der Umfang der Nutzung in einem Monat gibt EasyVoice Telecom Anlass, eine andere Häufigkeit anzuwenden. Der Kunde erhält mindestens alle zwei Monate eine Rechnung.
ii. Die Zahlung muss innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist erfolgen oder innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zahlungserinnerung, wie in 6.x erwähnt. Wenn auf der Rechnung keine Frist angegeben ist, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, und der Kunde erteilt EasyVoice Telecom hiermit seine bedingungslose und unwiderrufliche Zustimmung zur Abbuchung der fälligen Beträge von dem von ihm angegebenen Bankkonto für die Dauer dieses Vertrags, sofern nicht schriftlich mit EasyVoice Telecom etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde verpflichtet sich, über ausreichende Geldmittel auf dem angegebenen Bankkonto zu verfügen, um sicherzustellen, dass die automatische Abbuchung ohne Verzögerung erfolgt, oder die Zahlungserinnerung innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist von 14 Tagen zu begleichen.
iii. EasyVoice Telecom ist berechtigt, den Saldo der ausstehenden Rechnungsbeträge automatisch zu verwalten, unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Artikels 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. EasyVoice Telecom legt für Einzelpersonen und Unternehmen Kreditlimits fest. Die Höhe des Kreditlimits kann von EasyVoice Telecom angefordert werden, aber hieraus können keine Rechte abgeleitet werden. Wenn das Kreditlimit überschritten wird, hat EasyVoice Telecom das Recht, dem Kunden eine Zwischenrechnung zu senden und/oder den Dienst auszusetzen oder Sicherheiten zu verlangen (siehe Artikel 9).
iv. Wenn die automatische Lastschrift von der Bank des Kunden abgelehnt wird und/oder der Kunde sich nicht an die festgelegte Zahlungsfrist hält, behält sich EasyVoice Telecom das Recht vor, den Dienst auszusetzen und mit der Eintreibung der ausstehenden Beträge zu beginnen, einschließlich zusätzlicher Verwaltungskosten (siehe Artikel 6.vii). v. Begründete Einwände gegen die in Rechnung gestellten Beträge müssen schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum an EasyVoice Telecom mitgeteilt werden. Die Zahlung des Teils des in Rechnung gestellten Betrags, gegen den Einwände erhoben wurden, darf nicht ausgesetzt werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
9. Sicherheitsleistungen
i. EasyVoice Telecom kann jederzeit aus von ihr bekannten Gründen, einschließlich einer (vorübergehenden) überdurchschnittlichen Nachfrage nach ihren Dienstleistungen, vom Kunden verlangen, Sicherheiten in Form einer Kaution oder einer anderen geeigneten Garantie zu stellen. Wenn der Kunde die angeforderten Sicherheiten nicht bereitstellt, kann EasyVoice Telecom die Bereitstellung des Dienstes aussetzen oder beenden.
i. EasyVoice Telecom kann den Kunden beim Nutzen der Verbindung auffordern, eine Vorauszahlung oder (zusätzliche) Sicherheit in Form einer Vorauszahlung oder Kaution innerhalb einer vom Kunden festgelegten Frist zu leisten.
ii. Der Betrag der in Artikel 9.i genannten Vorauszahlung oder Sicherheit kann einen Betrag darstellen, der dem entspricht, was der Kunde innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten vernünftigerweise schuldet.
iii. Eine geleistete Kaution kann durch den Kunden durch einen schriftlichen Antrag an EasyVoice Telecom zurückgefordert werden, nachdem in einem zusammenhängenden Zeitraum von sechs Monaten keine Zahlungsprobleme aufgetreten sind.
10. Nutzung des Dienstes und Verwaltungsänderungen
i.De Klant is verantwoordelijk voor het gebruik van de Dienst via zijn Aansluiting, ook al gebeurt dat zonder zijn toestemming. Alle gemaakte gesprekskosten zijn voor rekening van de Klant.
ii.Voor het gebruik van desbetreffende diensten is een ‘fair use policy’ van toepassing. Zie de EasyVoice Telecom Fair Use policy hiervoor op de website van EasyVoice Telecom.
iii. Der Kunde ist verpflichtet, EasyVoice Telecom schriftlich und im Voraus über Änderungen seines Namens, seiner Adresse, seines Wohnsitzes, seines Unternehmens, seiner Bank- oder Girokontodaten innerhalb von 30 Tagen zu informieren.
iv. EasyVoice Telecom ist berechtigt, dem Kunden die mit dessen Umzug verbundenen angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Kosten wird angemessen mitgeteilt. Wenn EasyVoice Telecom jedoch am neuen Standort nicht denselben oder einen ähnlichen Dienst anbietet, sind der Kunde und EasyVoice Telecom berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen.
11. Höhere Gewalt
i. Im Falle höherer Gewalt werden die Verpflichtungen des Kunden und von EasyVoice Telecom ausgesetzt. Der Kunde hat kein Recht, seine Verpflichtungen auszusetzen, soweit er.
i. Wenn der Kunde im Verzug ist, wenn der Dienst gestört wird, haftet EasyVoice Telecom nicht für die Folgen der Störung, auch wenn sie über einen längeren Zeitraum andauert.
ii. Wenn der Kunde EasyVoice Telecom Abonnementgebühren für die von EasyVoice Telecom erbrachten Dienste schuldet, ist EasyVoice Telecom verpflichtet, dem Kunden eine Rückerstattung der Abonnementgebühren zu gewähren, die der Dauer der Störung entspricht, es sei denn, es kann unter Berücksichtigung der Dauer und der Umstände nicht vernünftigerweise von EasyVoice Telecom erwartet werden.
iii. Ein Versagen bei der Erbringung von Dienstleistungen kann EasyVoice Telecom nicht zugeschrieben werden, wenn es nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist oder nicht durch Gesetz, Rechtsakt oder geltende Praxis (höhere Gewalt) verlangt wird. Im Falle höherer Gewalt ruht die Verpflichtung von EasyVoice Telecom zur Erfüllung des Vertrags. EasyVoice Telecom haftet nicht für Schäden. Die Aussetzung gilt für die Dauer der höheren Gewalt.
12. Dauer der Vereinbarung(en)
i. "CS/CPS Carrier Preselect-Dienst für private Endbenutzer" Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen mit einer Kündigungsfrist von einem Kalendermonat. Die Kündigung tritt in Kraft, sobald EasyVoice Telecom die Kündigung tatsächlich erhalten hat. Die Verwaltung von EasyVoice Telecom dient als Nachweis in diesem Zusammenhang. Bei fehlender fristgerechter Kündigung wird die Vereinbarung automatisch um die Dauer eines Kalendermonats verlängert.
ii. "VoIP-Telefondienste für private Endbenutzer" Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Vereinbarung für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Die Vereinbarung kann am Ende der Laufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Kalendermonat gekündigt werden. Die Kündigung tritt in Kraft, sobald EasyVoice Telecom die Kündigung tatsächlich erhalten hat. Die Verwaltung von EasyVoice Telecom dient als Nachweis in diesem Zusammenhang. Bei fehlender fristgerechter Kündigung wird die Vereinbarung automatisch um die Dauer eines Kalendermonats verlängert.
iii. "WLR-Dienste für private Endbenutzer" Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Vereinbarung für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Die Vereinbarung kann am Ende der Laufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Kalendermonat gekündigt werden. Die Kündigung tritt in Kraft, sobald EasyVoice Telecom die Kündigung tatsächlich erhalten hat. Die Verwaltung von EasyVoice Telecom dient als Nachweis in diesem Zusammenhang. Bei fehlender fristgerechter Kündigung wird die Vereinbarung automatisch um die Dauer eines Kalendermonats verlängert.
iv. "Zugangs (DSL/FTTH)-Dienste für private Endbenutzer" Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Vereinbarung für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Die Vereinbarung kann am Ende der Laufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Kalendermonat gekündigt werden. Die Kündigung tritt in Kraft, sobald EasyVoice Telecom die Kündigung tatsächlich erhalten hat. Die Verwaltung von EasyVoice Telecom dient als Nachweis in diesem Zusammenhang. Bei fehlender fristgerechter Kündigung wird die Vereinbarung automatisch um die Dauer eines Kalendermonats verlängert. Bei Kündigung des Vertrags sollte der Endbenutzer die Kündigungskosten berücksichtigen.
v. "CS/CPS Carrier Preselect-Dienst für Geschäftskunden" Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Vereinbarung für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, kann die Vereinbarung jederzeit am Ende der Laufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Kalendermonaten gekündigt werden. Die Kündigung tritt in Kraft, sobald EasyVoice Telecom die Kündigung tatsächlich erhalten hat. Die Verwaltung von EasyVoice Telecom dient als Nachweis in diesem Zusammenhang. Bei fehlender fristgerechter Kündigung wird die Vereinbarung automatisch um die Dauer von 12 Kalendermonaten verlängert.
vi. "VoIP-IPCentrex-Dienste für Geschäftskunden" Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Vereinbarung für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, kann die Vereinbarung jederzeit am Ende der Laufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Kalendermonaten gekündigt werden. Die Kündigung tritt in Kraft, sobald EasyVoice Telecom die Kündigung tatsächlich erhalten hat. Die Verwaltung von EasyVoice Telecom dient als Nachweis in diesem Zusammenhang. Bei fehlender fristgerechter Kündigung wird die Vereinbarung automatisch um die Dauer von 12 Kalendermonaten verlängert.
vii. "WLR-Dienste für gewerbliche Endbenutzer" Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Vereinbarung für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, kann die Vereinbarung jederzeit am Ende der Laufzeit gekündigt werden, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Kalendermonaten. Die Kündigung tritt in Kraft, sobald EasyVoice Telecom die Kündigung tatsächlich erhalten hat. Die Verwaltung von EasyVoice Telecom dient als Nachweis in diesem Zusammenhang. Bei fehlender fristgerechter Kündigung wird die Vereinbarung automatisch um die Dauer von 12 Kalendermonaten verlängert.
viii. "Zugangsdienste (IP/DSL/FTTH) für Geschäftsendbenutzer" Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Vereinbarung für die Dauer von 24 Monaten abgeschlossen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, kann die Vereinbarung jederzeit zum Ende der Laufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Kalendermonaten gekündigt werden. Die Kündigung tritt in Kraft, sobald EasyVoice Telecom die Kündigung tatsächlich erhalten hat. Die Verwaltung von EasyVoice Telecom dient als Nachweis in diesem Zusammenhang. Bei fehlender fristgerechter Kündigung wird die Vereinbarung automatisch um die Dauer von 12 Kalendermonaten verlängert. Bei Kündigung des Vertrags sollte der Endbenutzer sich der Abschlusskosten bewusst sein.
ix. Aufhebungsgebühr: EasyVoice Telecom ist nicht verpflichtet, eine Aufhebungsgebühr anzubieten, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
x. Von EasyVoice Telecom an gewerbliche Endbenutzer ausgeliehene Geräte müssen innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Vereinbarung auf Kosten des Nutzers in unbeschädigtem Zustand an EasyVoice Telecom zurückgegeben werden. Wenn die ausgeliehenen Geräte beschädigt sind oder nicht (rechtzeitig) zurückgegeben werden, wird EasyVoice Telecom die volle Ersatzkosten in Rechnung stellen.
13. Sperrung und Kündigung
i. EasyVoice Telecom bemüht sich, den Dienst so reibungslos wie möglich zu gestalten, gibt jedoch keine Garantie in dieser Hinsicht.
ii. "Der Vertrag für den Dienst wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern im Angebot an den Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, siehe Artikel 12.1. Nach Ablauf der Mindestdauer oder bei einem Vertrag auf unbestimmte Zeit kann der Vertrag beidseitig mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
iii. Die Kündigungsfrist für den Kunden beträgt bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit einen Monat vor Ablauf der Vertragsdauer und bei Verträgen auf unbestimmte Zeit einen Monat. Als Zeitpunkt der Kündigung gilt der Zeitpunkt, zu dem EasyVoice Telecom die Kündigung erhält."
iv. Jede der Parteien ist berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen. Die Kündigung einer Vereinbarung durch den Kunden kann nur mittels eines (vorzugsweise per Einschreiben) Briefs an EasyVoice Telecom erfolgen. Die Kündigung durch EasyVoice Telecom erfolgt schriftlich. Der Zeitpunkt der Kündigung ist der Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung bei EasyVoice Telecom oder beim Kunden.
v. EasyVoice Telecom informiert den Kunden schriftlich oder elektronisch über den Eingang der Kündigung und das Datum, an dem der Dienst beendet wird.
vi. Wenn EasyVoice Telecom eine Verpflichtung aus der Vereinbarung oder aus anwendbaren Bedingungen nicht erfüllt, ist der Kunde berechtigt, die Vereinbarung ganz oder teilweise zu kündigen. Dies ist jedoch nur möglich, nachdem der Kunde EasyVoice Telecom schriftlich oder elektronisch von der Pflichtverletzung an der Geschäftsadresse von EasyVoice Telecom in Kenntnis gesetzt hat und EasyVoice Telecom es versäumt hat, die Pflichtverletzung innerhalb der festgelegten angemessenen Frist zu beheben, es sei denn, die Pflichtverletzung von EasyVoice Telecom rechtfertigt aufgrund ihrer geringen Bedeutung keine Kündigung.
vii. EasyVoice Telecom hat das Recht, den Dienst außer Betrieb zu setzen: a. wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt;
b. wenn der Kunde seinen sonstigen Verpflichtungen aus der Vereinbarung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt;
c. wenn der Kunde EasyVoice Telecom während oder nach Abschluss der Vereinbarung falsche oder unvollständige Informationen bereitgestellt hat und/oder
d. wenn der Kunde die Interessen von EasyVoice Telecom in einem solchen Maße schädigt, dass von EasyVoice Telecom vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, dass der Dienst angeboten wird. EasyVoice Telecom wird den Kunden so bald wie möglich darüber informieren.
viii. Die Wiederinbetriebnahme erfolgt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen innerhalb einer von EasyVoice Telecom festzulegenden Frist erfüllt hat, die Kosten für die Außerbetriebsetzung und Wiederinbetriebsetzung an EasyVoice Telecom gezahlt hat und gemäß Artikel 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sicherheit geleistet hat.
Die Kosten für die Wiederinbetriebnahme für Privatkunden belaufen sich auf 25 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Ereignis pro Dienst. Für Geschäftskunden beträgt dies 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro Ereignis pro Dienst.
ix. EasyVoice Telecom hat das Recht, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen: a. wenn der Dienst gemäß Artikel 12.vi außer Betrieb gesetzt wurde und der Kunde seine Verpflichtung(en) nicht innerhalb von 14 Tagen nach Außerbetriebsetzung erfüllt hat.
b. im Falle der Beendigung, des Widerrufs oder der Änderung der Genehmigungen, aufgrund derer EasyVoice Telecom ihren Dienst anbietet und/oder ihr Netzwerk nutzt. c. wenn technische oder betriebswirtschaftliche Gründe dies erfordern. EasyVoice Telecom wird den Kunden so bald wie möglich darüber informieren.
x. Die Kündigung der Vereinbarung gemäß Artikel 13.vi, Artikel 16.i oder diesem Artikel berührt nicht die Zahlungsverpflichtungen des Kunden für die erbrachten Dienste und Produkte, aber ansonsten haften die Parteien einander nicht.
14. Haftung der Parteien
i. Neben den in Artikel 11 genannten Verpflichtungen und Haftungsregelungen kann zusätzlich Folgendes in Bezug auf die Haftung der Parteien geregelt werden...
ii. Im Falle eines zurechenbaren Versagens gegenüber dem Kunden haftet EasyVoice Telecom für Schäden, soweit das Gesetz dies bestimmt.
iii. Das Recht auf Schadensersatz erlischt, wenn es nicht innerhalb einer angemessenen oder gesetzlich festgelegten Frist schriftlich an EasyVoice Telecom gemeldet wird, nachdem der Kunde den schädigenden Vorfall entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken können.
iv. Für die Erbringung von Informationsdiensten haftet EasyVoice Telecom nicht über das hinaus, was sich aus Artikel 6:196 sub c des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ergibt.
v. EasyVoice Telecom haftet gegenüber dem Kunden nur bis zu maximal dem zweifachen Jahresabonnementbetrag, den der Kunde EasyVoice Telecom für die betreffenden Dienstleistungen schuldet. Pro Jahr haftet EasyVoice Telecom gegenüber demselben Kunden nur bis zu maximal dem vierfachen Jahresabonnementbetrag, den der Kunde EasyVoice Telecom für die betreffenden Dienstleistungen schuldet.
vi. In Bezug auf Schadensersatz gilt für den Kunden ein Schwellenbetrag von 10 Euro, vorausgesetzt, dass bei Überschreitung der Schwellenbetrag ebenfalls erstattet wird.
vii. EasyVoice Telecom haftet nicht für Schäden, die durch Datenverlust beim Kunden oder durch Daten, die über das Netzwerk transportiert wurden, entstehen.
viii. Bei einer zurechenbaren Pflichtverletzung gegenüber EasyVoice Telecom haftet der Kunde soweit gesetzlich vorgesehen für Schäden.
ix. Schäden im Sinne des vorherigen Absatzes umfassen auch Schäden, die durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung der vom EasyVoice Telecom dem Kunden zur Verfügung gestellten Geräte entstehen.
x. Der Kunde stellt EasyVoice Telecom von Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz frei, soweit dieser Anspruch auf der Nutzung des Dienstes und/oder dem Inhalt der übermittelten Daten beruht.
15. Datenschutz und Verarbeitung personenbezogener Daten
i. EasyVoice Telecom erhebt und verarbeitet (personenbezogene) Daten des Kunden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Der Begriff (personenbezogene) Daten bezieht sich auf...
ii. Einbeziehung von Verkehrsdaten.
ii. EasyVoice Telecom erhebt (personenbezogene) Daten vom Kunden, soweit sie für die ordnungsgemäße Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden erforderlich sind. Diese Daten werden von EasyVoice Telecom für die folgenden Zwecke verarbeitet: a. ordnungsgemäße Dienstleistung und Weiterentwicklung der Dienstleistung;
b. Abrechnung und Zahlungsverwaltung, einschließlich der Einziehung offener Rechnungen durch Dritte oder nicht;
c. Bereitstellung von Informationen an den Kunden und Bearbeitung von Beschwerden;
d. Kreditmanagement und in diesem Zusammenhang Durchführung von Analysen zur Kreditwürdigkeit und Zahlungsverhalten durch Dritte oder nicht, sowie Teilnahme an einem Kreditregistrierungssystem;
e. Netzwerkverwaltung und Förderung einer effizienten Organisation der Geschäftsprozesse;
f. Marktforschung und Direktmarketingzwecke;
g. Verhinderung, Erkennung und Bekämpfung von Betrug oder Unregelmäßigkeiten;
h. Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Darüber hinaus kann EasyVoice Telecom die Daten verarbeiten und sie gegebenenfalls Dritten zur Verfügung stellen, wenn dies für ein rechtmäßiges und ernsthaftes Interesse von EasyVoice Telecom erforderlich ist;
i. EasyVoice Telecom speichert die erhobenen personenbezogenen Daten nicht länger als für die in Artikel 14.ii genannten Zwecke erforderlich. EasyVoice Telecom sorgt für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten;
j. Der Kunde hat das Recht, auf die von EasyVoice Telecom verarbeiteten personenbezogenen Daten zuzugreifen und sie gegebenenfalls korrigieren zu lassen. Der Kunde hat auch das Recht, EasyVoice Telecom zu bitten, Daten zu löschen, die für ihn relevant sind. Im Falle einer Löschungsentscheidung informiert EasyVoice Telecom den Kunden darüber, inwieweit die Nutzung der Dienste durch den Kunden möglicherweise eingeschränkt oder verhindert werden kann;
k. EasyVoice Telecom wird die Daten des Kunden niemals ohne einen rechtlich gerechtfertigten Grund an Dritte übertragen;
l. Ungeachtet des Vorstehenden erfolgt die Übermittlung von Daten an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
16. Auflösende Bedingung
i. Die Vereinbarung wird unter der auflösenden Bedingung abgeschlossen, dass es Hindernisse gibt, die technischen Installationen oder die erforderlichen Anschlüsse einzurichten.
Die erforderlichen Vereinbarungen treffen, um die ordnungsgemäße Funktion der Dienste unter normalen Bedingungen zu gewährleisten.
17. Übertragung der Vereinbarung
i. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung, ganz oder teilweise, ohne vorherige schriftliche Genehmigung an Dritte zu übertragen.
Zustimmung von EasyVoice Telecom.
18. Widerrufsrecht und Beschwerden
i. Wenn EasyVoice Telecom Produkte über Telemarketing oder das Internet anbietet, hat der Kunde das Recht, innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt des Produkts zu widerrufen.
Recht, die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen zu kündigen und das Produkt auf eigene Kosten an EasyVoice Telecom zurückzusenden.
ii. Wenn EasyVoice Telecom Dienstleistungen über Telemarketing oder das Internet anbietet, hat der Kunde das Recht, die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen innerhalb von sieben Werktagen nach der ersten Erbringung von Dienstleistungen oder dem Abschluss des Vertrags zu kündigen.
iii. Beschwerden über die Durchführung der Vereinbarung müssen rechtzeitig und vollständig bei EasyVoice Telecom eingereicht werden, nachdem der Kunde die mangelhafte Durchführung der Dienstleistung entdeckt hat. Der Kunde muss dies an die eingetragene Adresse von EasyVoice Telecom tun. EasyVoice Telecom wird angemessen und zeitnah reagieren. Das verspätete Einreichen der Beschwerde kann dazu führen, dass der Kunde seine Rechte in dieser Hinsicht verliert.
19. Lieferung von Produkten und Eigentumsvorbehalt
i. Bei dem Kauf von Produkten hat der Kunde die Möglichkeit, die gelieferten Produkte innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzusenden. Diese Frist...
Beginnt am Tag nach Erhalt des Produkts durch oder im Auftrag des Kunden.
ii. Während dieser Frist wird der Kunde das Produkt und die Verpackung sorgfältig behandeln. Er wird das Produkt nur soweit auspacken oder verwenden, wie es erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er das Produkt mit allem mitgelieferten Zubehör und, soweit vernünftigerweise möglich, im Originalzustand und in der Originalverpackung an den Unternehmer zurücksenden, gemäß den von EasyVoice Telecom bereitgestellten angemessenen und klaren Anweisungen.
iii. Die Garantiefrist entspricht der gesetzlichen Frist oder der Herstellergarantie, sofern diese länger ist. EasyVoice Telecom ist während der Garantiefrist verpflichtet, das gelieferte Produkt kostenlos zu ersetzen oder zu reparieren, wenn am Produkt Mängel auftreten, vorausgesetzt, der Kunde hat das Produkt normal verwendet und die Gebrauchsanweisungen genau befolgt.
iv. Das Eigentum an den von EasyVoice Telecom gelieferten Produkten geht erst auf den Kunden über, sobald der Kunde alle seine Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt hat.
20 Apparatuur
i. Alle von EasyVoice Telecom dem Kunden zur Verfügung gestellte oder zur Verfügung zu stellende Ausrüstung bleibt Eigentum von EasyVoice Telecom, sofern nicht schriftlich anders angegeben.
Vereinbart
ii. Der Kunde haftet für alle Schäden von EasyVoice Telecom, die durch die Zerstörung und/oder Beschädigung und/oder den Diebstahl dieser Ausrüstung entstehen.
iii. Auf erstmalige Anfrage von EasyVoice Telecom wird der Kunde die Ausrüstung innerhalb von 14 Tagen zu den von EasyVoice Telecom gewünschten Zeiten an EasyVoice Telecom zurückgeben.
21. Anwendbares Recht, Streitigkeiten und Gerichtsstand
i. Die Vereinbarung, zu der diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören, sowie alle Angebote, Angebotsaufforderungen und Rechnungen, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar sind, unterliegen dem Recht von [Land/Region] und sind gemäß diesem Recht auszulegen. Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, werden ausschließlich von den zuständigen Gerichten in [Gerichtsstand/Stadt] beigelegt.
Die Anwendung unterliegt niederländischem Recht.
ii. Im Falle von Beschwerden muss der Kunde diese zunächst schriftlich bei EasyVoice Telecom einreichen und seine Kundennummer angeben.
iii. EasyVoice Telecom wird innerhalb von dreißig Tagen eine schriftliche Antwort auf die Beschwerde geben. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, wird EasyVoice Telecom dem Beschwerdeführer mitteilen, innerhalb welcher Frist die Beschwerde dennoch behandelt wird.
iv. Nur private Kunden können eine Streitigkeit dem Streitausschuss für elektronische Kommunikationsdienste (der Streitausschuss) vorlegen.
v. Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 21.i dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Streitigkeiten zwischen dem Kunden und EasyVoice Telecom bezüglich des Abschlusses oder der Durchführung des Vertrags über von EasyVoice Telecom zu liefernde oder gelieferte Dienstleistungen und Waren vor den Streitausschuss gebracht; dies kann sowohl vom Kunden als auch von EasyVoice Telecom geschehen. Informationen zur Einreichung von Streitigkeiten finden Sie unter www.degeschillencommissie.nl.
vi. Ein Streitfall wird nur vom Streitausschuss behandelt, wenn der Kunde seine Beschwerde zuerst bei EasyVoice Telecom eingereicht hat.
vii. Nachdem die Beschwerde bei EasyVoice Telecom eingereicht wurde, muss der Streitfall spätestens drei Monate nach dessen Entstehung dem Streitausschuss vorgelegt werden.
viii. Wenn der Kunde einen Streitfall vor den Streitausschuss bringt, ist EasyVoice Telecom an diese Wahl gebunden. Wenn EasyVoice Telecom einen Streitfall vor den Streitausschuss bringen möchte, muss er den Kunden auffordern, innerhalb von fünf Wochen ihre Zustimmung zu erklären. EasyVoice Telecom muss ankündigen, dass er nach Ablauf der genannten Frist frei ist, den Streitfall vor Gericht zu bringen.
ix. Der Streitausschuss trifft Entscheidungen unter Berücksichtigung der Bestimmungen seiner geltenden Regelungen. Entscheidungen des Streitausschusses erfolgen gemäß dieser Regelung durch bindende Empfehlung. Die Regelung wird auf Anfrage zugesandt. Für die Bearbeitung eines Streitfalls ist eine Gebühr fällig.
x. Unbeschadet des Vorstehenden kann der Kunde Streitigkeiten auch schriftlich bei der ACM in den gesetzlich vorgesehenen Fällen vorbringen.
xi. Nur das Gericht oder der oben genannte Streitausschuss oder die ACM ist befugt, über Streitigkeiten zu entscheiden.
xii. Im Falle, dass ein Streitfall vor Gericht gebracht werden muss, werden die Streitigkeiten nur dem zuständigen Gericht in Amsterdam vorgelegt.
xiii. Falls eine Maßnahme, die durch oder aufgrund einer gesetzlichen Regelung oder einer für die Telekommunikationsbranche relevante Gerichtsentscheidung festgelegt ist, EasyVoice Telecom zwingt, den Vertrag und/oder die Erbringung von Dienstleistungen zu ändern, hat der Kunde kein Recht zur Kündigung oder Beendigung des Vertrags.
Algemene Voorwaarden van EasyVoice Telecom Versie: EVT-OHSGCRP